Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
THG-Quote auf dem Weg
Das Bundeskabinett hat die THG-Quote auf den Weg gebracht. Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln sollen laut der Gesetzesnovelle auf dem bisherigen Niveau von 4,4% gedeckelt werden. Attraktiver wird aber der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen, etwa Stroh, Gülle oder Algen. Deren Quote soll für das Jahr 2026 von 1% auf 2% verdoppelt werden und danach jährlich auf 9% im Jahr 2040 steigen.
Die Biokraftstoffbranche kann aufatmen: Am Mittwoch (10.12) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Für das Bundesumweltministerium ist die Quote das zentrale gesetzliche Instrument, um das Tanken schrittweise klimaverträglicher zu machen. In dem Gesetz ist festgeschrieben, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung, nämlich nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder erneuerbarer Strom für Elektrofahrzeuge.
Ressortchef Carsten Schneider wies darauf hin, dass herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln auf dem bisherigen Niveau von 4,4% gedeckelt bleiben. Damit will Schneider - wie schon Umweltressortchefs vor ihm - "negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder" vermeiden. Attraktiver soll mit dem neuen Gesetz der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen, etwa Stroh, Gülle oder Algen werden. Deren Quote wird für das Jahr 2026 von 1% auf 2% verdoppelt und steigt danach jährlich auf 9% im Jahr 2040.
Die im Jahr 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt Schneider zufolge bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit von fortschrittlichen Biokraftstoffen deutlich verbessert hat. Nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden sollen ab 2027 Reststoffe aus der Palmölproduktion.
Erstmals soll auch eine Quote für sogenannte "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" eingeführt werden, also beispielsweise für grünen Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Dieser könnte zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. AgE
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THG-Quote auf dem Weg
Das Bundeskabinett hat die THG-Quote auf den Weg gebracht. Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln sollen laut der Gesetzesnovelle auf dem bisherigen Niveau von 4,4% gedeckelt werden. Attraktiver wird aber der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen, etwa Stroh, Gülle oder Algen. Deren Quote soll für das Jahr 2026 von 1% auf 2% verdoppelt werden und danach jährlich auf 9% im Jahr 2040 steigen.
Die Biokraftstoffbranche kann aufatmen: Am Mittwoch (10.12) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Für das Bundesumweltministerium ist die Quote das zentrale gesetzliche Instrument, um das Tanken schrittweise klimaverträglicher zu machen. In dem Gesetz ist festgeschrieben, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung, nämlich nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder erneuerbarer Strom für Elektrofahrzeuge.
Ressortchef Carsten Schneider wies darauf hin, dass herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln auf dem bisherigen Niveau von 4,4% gedeckelt bleiben. Damit will Schneider - wie schon Umweltressortchefs vor ihm - "negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder" vermeiden. Attraktiver soll mit dem neuen Gesetz der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen, etwa Stroh, Gülle oder Algen werden. Deren Quote wird für das Jahr 2026 von 1% auf 2% verdoppelt und steigt danach jährlich auf 9% im Jahr 2040.
Die im Jahr 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt Schneider zufolge bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit von fortschrittlichen Biokraftstoffen deutlich verbessert hat. Nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden sollen ab 2027 Reststoffe aus der Palmölproduktion.
Erstmals soll auch eine Quote für sogenannte "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" eingeführt werden, also beispielsweise für grünen Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Dieser könnte zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. AgE
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THG-Quote auf dem Weg
Das Bundeskabinett hat die THG-Quote auf den Weg gebracht. Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln sollen laut der Gesetzesnovelle auf dem bisherigen Niveau von 4,4% gedeckelt werden. Attraktiver wird aber der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen, etwa Stroh, Gülle oder Algen. Deren Quote soll für das Jahr 2026 von 1% auf 2% verdoppelt werden und danach jährlich auf 9% im Jahr 2040 steigen.
Die Biokraftstoffbranche kann aufatmen: Am Mittwoch (10.12) hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) auf den Weg gebracht. Für das Bundesumweltministerium ist die Quote das zentrale gesetzliche Instrument, um das Tanken schrittweise klimaverträglicher zu machen. In dem Gesetz ist festgeschrieben, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung, nämlich nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder erneuerbarer Strom für Elektrofahrzeuge.
Ressortchef Carsten Schneider wies darauf hin, dass herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln auf dem bisherigen Niveau von 4,4% gedeckelt bleiben. Damit will Schneider - wie schon Umweltressortchefs vor ihm - "negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder" vermeiden. Attraktiver soll mit dem neuen Gesetz der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen, etwa Stroh, Gülle oder Algen werden. Deren Quote wird für das Jahr 2026 von 1% auf 2% verdoppelt und steigt danach jährlich auf 9% im Jahr 2040.
Die im Jahr 2021 eingeführte Doppelanrechnung entfällt Schneider zufolge bereits für das Jahr 2026, da sich seitdem die Marktverfügbarkeit von fortschrittlichen Biokraftstoffen deutlich verbessert hat. Nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden sollen ab 2027 Reststoffe aus der Palmölproduktion.
Erstmals soll auch eine Quote für sogenannte "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" eingeführt werden, also beispielsweise für grünen Wasserstoff, der mit Wind- und Solarstrom erzeugt wurde. Dieser könnte zum Beispiel in Raffinerien eingesetzt werden und so Treibhausgase einsparen. Auch Folgeprodukte wie synthetische Kraftstoffe können eingesetzt werden und so zur Erfüllung der Verpflichtung beitragen. AgE


